Häufige Fragen

FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten

Alles Wichtige rund um Kfz-Gutachten, Unfallrecht und unsere Leistungen – kompakt und verständlich erklärt.

Was kostet ein Unfallgutachten – und wer zahlt?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens vollständig. Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten. Grundlage ist § 249 BGB: Der Schädiger muss den Zustand herstellen, der ohne das Unfallereignis bestanden hätte – dazu gehört auch die Erstattung der Sachverständigenkosten.

Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?

Nein. Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das freie Wahlrecht des Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung – oder deren beauftragte Werkstatt – darf Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben oder Druck ausüben, deren Gutachter zu nutzen. Versicherungseigene Gutachter arbeiten im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.

Wie schnell kann das Gutachten erstellt werden?

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 60 Minuten nach Ihrer Anfrage. Die Besichtigung erfolgt meist innerhalb von 24 Stunden. Das fertige Gutachten – inklusive aller Fotos und Berechnungen – erhalten Sie üblicherweise innerhalb von 1–3 Werktagen. In dringenden Fällen auch schneller.

Was ist der Unterschied zwischen Unfallgutachten und Wertgutachten?

Das Unfallgutachten (Haftpflichtgutachten) dokumentiert nach einem Unfall die Schäden, Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall – es dient der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung. Das Wertgutachten hingegen stellt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs fest – z. B. für Kauf/Verkauf, Versicherungseinstufung, Erbschaft oder Scheidung.

Muss ich das Auto in eine Werkstatt bringen?

Nein. Ich komme zu Ihnen – egal ob zu Hause, an der Unfallstelle, in der Werkstatt oder an einem anderen Ort. Das Fahrzeug muss nur zugänglich sein. Der Gutachter kommt zum Fahrzeug, nicht umgekehrt.

Was passiert nach einem Totalschaden?

Bei einem Totalschaden (wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden) ermittelt das Gutachten den Wiederbeschaffungswert (Marktwert vor dem Unfall) und den Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Der Unterschied ergibt die Entschädigungssumme. Wichtig: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, bevor das Gutachten vorliegt – das kann Ihren Anspruch gefährden.

Was ist eine Wertminderung (merkantiler Minderwert)?

Auch nach fachgerechter Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug an Marktwert, weil es als „Unfallwagen" gilt. Dieser Wertverlust – der merkantile Minderwert – ist ein eigenständiger Schadensersatzanspruch und wird im Unfallgutachten separat berechnet. Er kann mehrere Hundert bis einige Tausend Euro betragen.

Wann brauche ich keinen Gutachter, sondern nur einen Kostenvoranschlag?

Bei Bagatellschäden mit einem Reparaturwert unter ca. 750 € kann ein einfacher Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens ausreichen. Das spart Kosten und Zeit. Wir beraten Sie kostenlos, welche Dokumentationsform in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Kann ich das Gutachten als Beweismittel vor Gericht verwenden?

Ja. Ein Gutachten von einem qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen ist prozesstauglich und kann als Beweismittel in einem zivilrechtlichen Verfahren verwendet werden. Versicherungen wissen das – weshalb ein gutes Gutachten oft eine außergerichtliche Einigung beschleunigt.

Was ist ein Gebrauchtwagencheck und wann ist er sinnvoll?

Der Gebrauchtwagencheck ist eine professionelle Fahrzeugprüfung vor dem Kauf. Per Lackschichtdickenmessung werden versteckte Vorschäden und Nachlackierungen aufgedeckt. Außerdem prüfen wir mechanische und elektronische Mängel. Das Ergebnis gibt Ihnen Sicherheit beim Kauf und eine starke Verhandlungsgrundlage für den Preis.

Was deckt ein Leasingrückgabe-Gutachten ab?

Vor der Leasingrückgabe dokumentieren wir den genauen Zustand Ihres Fahrzeugs mit Fotos und schriftlichem Bericht. Wir unterscheiden klar zwischen normaler Abnutzung (die Sie nicht zahlen müssen) und tatsächlichen Schäden. So schützen Sie sich vor überhöhten oder unberechtigten Nachforderungen des Leasinggebers.

In welchen Sprachen können Sie das Gutachten erstellen?

Die Gutachten werden in Deutsch erstellt. Die Beratung und Kommunikation mit Ihnen erfolgt aber auf Wunsch auch auf Englisch, Russisch oder Türkisch. Wir erklären Ihnen alle Schritte in Ihrer bevorzugten Sprache.

Was muss ich nach einem Unfall sofort tun?

1. Unfallstelle sichern (Warndreieck, Warnweste). 2. Polizei rufen bei Personenschäden oder Unklarheiten. 3. Fotos machen – Schäden, Kennzeichen, Situation. 4. Daten des Unfallgegners notieren (Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung). 5. Gutachter anrufen – nichts reparieren lassen, bevor das Gutachten vorliegt! 6. Dem versicherungseigenen Gutachter der Gegenseite kein Zutritt zum Fahrzeug gewähren.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Gutachter ab?

Der Ablauf ist denkbar einfach: 1) Sie rufen an oder schreiben – wir melden uns innerhalb von 60 Minuten. 2) Wir kommen innerhalb von 24 Stunden zu Ihnen und besichtigen das Fahrzeug. 3) Sie erhalten das fertige Gutachten digital innerhalb von 1–3 Werktagen. 4) Wir unterstützen Sie auch gegenüber der Versicherung, wenn nötig. Bei unverschuldetem Unfall entstehen für Sie keine Kosten.

Für welche Fahrzeugarten erstellen Sie Gutachten?

Wir erstellen Gutachten für PKW, SUVs, Transporter und leichte Nutzfahrzeuge aller Marken und Baujahre – egal ob Verbrenner, Hybrid oder Elektrofahrzeug. Für Motorräder, Lkw und Spezialfahrzeuge sprechen Sie uns bitte direkt an.

Haben Sie noch Fragen?

Kostenlose Erstberatung – ich antworte innerhalb von 60 Minuten.

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