Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter. In der Regel kostenlos — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.
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Technisch präzise — rechtssicher — deutschlandweit. Jedes Gutachten erstellt mit DAT und autoiXpert.
Vom ersten Kontakt bis zur fertigen Schadensdokumentation — präzise, transparent und rechtssicher dokumentiert.
Von der Gutachtenerstellung bis zur vollständigen Schadensregulierung.
In unter 60 Sekunden wissen Sie, ob die Versicherung des Unfallverursachers Ihren Gutachter bezahlen muss — kostenlos für Sie.
Unverbindliche Orientierung — kein Rechtsrat im Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Kostenloses Erstgespräch — AZKG-zertifiziert · Deutschlandweit · 4 Sprachen
Technisch präzise, rechtssicher und deutschlandweit — erstellt mit DAT und autoiXpert, anerkannt von allen Versicherungen.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das gesetzliche Recht, einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen (§ 249 BGB). Die Kosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers — für Sie entstehen in diesem Fall keine Kosten.
Ein professionelles Wertgutachten schafft Klarheit über den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs — für zahlreiche Situationen unverzichtbar.
Gebrauchtwagenkauf ohne Risiko: Mit professionellem Equipment erkenne ich, was ein Laie nicht sieht.
Vor der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs dokumentiere ich den exakten Fahrzeugzustand — Schutz vor überhöhten oder unberechtigten Nachforderungen des Leasinggebers.
Für kleinere Schäden (Bagatellschäden bis ca. 750 €) biete ich wirtschaftliche Kurzgutachten oder Kostenvoranschläge an — schnell, digital und unkompliziert.
Kostenloses Erstgespräch — ich antworte innerhalb von 60 Minuten.
Ich antworte innerhalb von 60 Minuten. Auf Deutsch, Englisch, Russisch oder Türkisch.
Angaben gemäß § 5 TMG
Ruslan Alizada
KFZ Gutachter Alizada
Danziger Weg 7
72172 Sulz am Neckar
Deutschland
Telefon: 0155 6 550 550 5
E-Mail: alizada@dein-auto-gutachter.de
Website: www.dein-auto-gutachter.de
Kraftfahrzeugsachverständiger / KFZ-Gutachter
Zertifizierung: AZKG – Akademie für zertifizierte Gutachter
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
Ruslan Alizada, Danziger Weg 7, 72172 Sulz am Neckar
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
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Quelle: eRecht24
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Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
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Quelle: eRecht24
Alles Wichtige rund um Kfz-Gutachten, Unfallrecht und unsere Leistungen – kompakt und verständlich erklärt.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens vollständig. Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten. Grundlage ist § 249 BGB: Der Schädiger muss den Zustand herstellen, der ohne das Unfallereignis bestanden hätte – dazu gehört auch die Erstattung der Sachverständigenkosten.
Nein. Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das freie Wahlrecht des Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung – oder deren beauftragte Werkstatt – darf Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben oder Druck ausüben, deren Gutachter zu nutzen. Versicherungseigene Gutachter arbeiten im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 60 Minuten nach Ihrer Anfrage. Die Besichtigung erfolgt meist innerhalb von 24 Stunden. Das fertige Gutachten – inklusive aller Fotos und Berechnungen – erhalten Sie üblicherweise innerhalb von 1–3 Werktagen. In dringenden Fällen auch schneller.
Das Unfallgutachten (Haftpflichtgutachten) dokumentiert nach einem Unfall die Schäden, Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall – es dient der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung. Das Wertgutachten hingegen stellt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs fest – z. B. für Kauf/Verkauf, Versicherungseinstufung, Erbschaft oder Scheidung.
Nein. Ich komme zu Ihnen – egal ob zu Hause, an der Unfallstelle, in der Werkstatt oder an einem anderen Ort. Das Fahrzeug muss nur zugänglich sein. Der Gutachter kommt zum Fahrzeug, nicht umgekehrt.
Bei einem Totalschaden (wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden) ermittelt das Gutachten den Wiederbeschaffungswert (Marktwert vor dem Unfall) und den Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Der Unterschied ergibt die Entschädigungssumme. Wichtig: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, bevor das Gutachten vorliegt – das kann Ihren Anspruch gefährden.
Auch nach fachgerechter Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug an Marktwert, weil es als „Unfallwagen" gilt. Dieser Wertverlust – der merkantile Minderwert – ist ein eigenständiger Schadensersatzanspruch und wird im Unfallgutachten separat berechnet. Er kann mehrere Hundert bis einige Tausend Euro betragen.
Bei Bagatellschäden mit einem Reparaturwert unter ca. 750 € kann ein einfacher Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens ausreichen. Das spart Kosten und Zeit. Wir beraten Sie kostenlos, welche Dokumentationsform in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Ja. Ein Gutachten von einem qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen ist prozesstauglich und kann als Beweismittel in einem zivilrechtlichen Verfahren verwendet werden. Versicherungen wissen das – weshalb ein gutes Gutachten oft eine außergerichtliche Einigung beschleunigt.
Der Gebrauchtwagencheck ist eine professionelle Fahrzeugprüfung vor dem Kauf. Per Lackschichtdickenmessung werden versteckte Vorschäden und Nachlackierungen aufgedeckt. Außerdem prüfen wir mechanische und elektronische Mängel. Das Ergebnis gibt Ihnen Sicherheit beim Kauf und eine starke Verhandlungsgrundlage für den Preis.
Vor der Leasingrückgabe dokumentieren wir den genauen Zustand Ihres Fahrzeugs mit Fotos und schriftlichem Bericht. Wir unterscheiden klar zwischen normaler Abnutzung (die Sie nicht zahlen müssen) und tatsächlichen Schäden. So schützen Sie sich vor überhöhten oder unberechtigten Nachforderungen des Leasinggebers.
Die Gutachten werden in Deutsch erstellt. Die Beratung und Kommunikation mit Ihnen erfolgt aber auf Wunsch auch auf Englisch, Russisch oder Türkisch. Wir erklären Ihnen alle Schritte in Ihrer bevorzugten Sprache.
1. Unfallstelle sichern (Warndreieck, Warnweste). 2. Polizei rufen bei Personenschäden oder Unklarheiten. 3. Fotos machen – Schäden, Kennzeichen, Situation. 4. Daten des Unfallgegners notieren (Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung). 5. Gutachter anrufen – nichts reparieren lassen, bevor das Gutachten vorliegt! 6. Dem versicherungseigenen Gutachter der Gegenseite kein Zutritt zum Fahrzeug gewähren.
Der Ablauf ist denkbar einfach: 1) Sie rufen an oder schreiben – wir melden uns innerhalb von 60 Minuten. 2) Wir kommen innerhalb von 24 Stunden zu Ihnen und besichtigen das Fahrzeug. 3) Sie erhalten das fertige Gutachten digital innerhalb von 1–3 Werktagen. 4) Wir unterstützen Sie auch gegenüber der Versicherung, wenn nötig. Bei unverschuldetem Unfall entstehen für Sie keine Kosten.
Wir erstellen Gutachten für PKW, SUVs, Transporter und leichte Nutzfahrzeuge aller Marken und Baujahre – egal ob Verbrenner, Hybrid oder Elektrofahrzeug. Für Motorräder, Lkw und Spezialfahrzeuge sprechen Sie uns bitte direkt an.
Kostenloses Erstgespräch – ich antworte innerhalb von 60 Minuten.
Als Sachverständiger aus Sulz am Neckar bin ich in ganz Baden-Württemberg und deutschlandweit im Einsatz – innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen vor Ort.
Ich bearbeite Aufträge im gesamten Landkreis Rottweil, Landkreis Freudenstadt, Zollernalbkreis, Landkreis Calw, Landkreis Tuttlingen und der angrenzenden Regionen. Mein Hauptstandort ist Sulz am Neckar – ich bin jedoch innerhalb von 24 Stunden überall in Baden-Württemberg erreichbar.
Kein Problem – ich bin deutschlandweit tätig. Rufen Sie einfach an!
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Rottweil und den gesamten Landkreis Rottweil – innerhalb von 24 Stunden vor Ort.
Als AZKG-zertifizierter Kfz-Sachverständiger mit Hauptstandort in Sulz am Neckar bin ich schnell in Rottweil und dem gesamten Landkreis erreichbar (ca. 20 Fahrminuten). Ich erstelle unabhängige, prozesstaugliche Gutachten – für Ihre Rechte gegenüber Versicherungen.
Kontaktieren Sie mich – ich melde mich innerhalb von 60 Minuten und erstelle Ihr Gutachten professionell und zuverlässig.
Unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Horb am Neckar und Umgebung – 15 Minuten von Sulz am Neckar.
Für Horb am Neckar und die umliegenden Gemeinden biete ich alle Leistungen eines qualifizierten, AZKG-zertifizierten Kfz-Sachverständigen an. Mein Gutachten ist prozesstauglich und wird von allen Versicherungen anerkannt.
Ein professionelles Wertgutachten schafft Klarheit über den tatsächlichen Fahrzeugwert – beim Kauf/Verkauf, für die Versicherung oder bei Erbschaft und Scheidung. Ich komme zu Ihnen nach Horb und erstelle das Gutachten direkt vor Ort.
Nach einem Unfall in Horb oder der Region bin ich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Die Kosten werden bei unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Versicherung getragen.
Ihr Kfz-Sachverständiger für Freudenstadt und den Schwarzwald – schnell, unabhängig, zertifiziert.
In Freudenstadt und dem gesamten Landkreis Freudenstadt stehe ich als AZKG-zertifizierter Sachverständiger für alle Gutachtenleistungen zur Verfügung. Von Alpirsbach bis Baiersbronn – ich komme zu Ihnen.
Bei einem Unfall im Raum Freudenstadt erstelle ich Ihr Gutachten professionell und unabhängig. Als freier Gutachter arbeite ich ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der Versicherung. Bei unverschuldetem Unfall tragen Sie keine Kosten.
Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug im Schwarzwald kaufen? Mit Lackschichtdickenmessung und technischer Überprüfung decke ich versteckte Schäden auf und gebe Ihnen eine klare Kaufempfehlung.
Professionelle Fahrzeugprüfung vor dem Kauf in Nagold und dem Landkreis Calw.
Im Raum Nagold bin ich als Kfz-Sachverständiger für alle Arten von Fahrzeuggutachten tätig. Der Gebrauchtwagencheck in Nagold ist besonders gefragt – denn nur ein professionelles Auge erkennt, was ein Laie nicht sieht.
Ich komme zu Ihnen oder zum Fahrzeug des Verkäufers in Nagold und Umgebung. Ein schriftlicher Bericht wird erstellt.
Ihr unabhängiger Sachverständiger für Balingen und den Zollernalbkreis.
Für Balingen und den Zollernalbkreis – von Albstadt bis Hechingen – bin ich als freier, AZKG-zertifizierter Kfz-Gutachter tätig. Ich erstelle Unfallgutachten, Wertgutachten und Gebrauchtwagenchecks mit höchster Sorgfalt.
Nach einem Unfall in Balingen oder dem Zollernalbkreis komme ich innerhalb von 24 Stunden zu Ihnen. Als freier Sachverständiger arbeite ich unabhängig und ausschließlich in Ihrem Interesse. Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie nichts.
Professionelle Kfz-Gutachten in Tuttlingen und dem Landkreis Tuttlingen.
Als Kfz-Sachverständiger aus Sulz am Neckar bin ich auch im Raum Tuttlingen tätig. Ob Unfallgutachten nach einem Verkehrsunfall, ein Gebrauchtwagencheck oder Wertgutachten – ich erstelle alle Dokumente prozesstauglich und nach DAT/autoiXpert-Standard.
Bei einem unverschuldeten Unfall in Tuttlingen oder dem Landkreis haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl (§ 249 BGB). Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Ihr Nachbar-Gutachter: Nur 10 Minuten von Sulz am Neckar – schnell und zuverlässig.
Oberndorf am Neckar liegt direkt vor meiner Haustür – von Sulz am Neckar aus bin ich in etwa 10 Minuten bei Ihnen. Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger erstelle ich hier alle Arten von Gutachten: Unfallgutachten, Wertgutachten, Gebrauchtwagenchecks und Leasingrückgabe-Gutachten.
Durch die kurze Entfernung kann ich in Oberndorf besonders schnell reagieren. Bei einem Unfall sind wir meist innerhalb weniger Stunden bei Ihnen. Das Gutachten sichert Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung vollständig ab.
Professionelle Kfz-Gutachten für Schramberg und das obere Schiltachtal.
Für Schramberg und die umliegenden Gemeinden bin ich als freier, unabhängiger Kfz-Sachverständiger tätig. Ca. 20 Minuten von meinem Standort in Sulz am Neckar entfernt, kann ich schnell und zuverlässig vor Ort sein.
Ihr zertifizierter Kfz-Sachverständiger für Calw und den nördlichen Schwarzwald.
Auch in Calw und dem Landkreis Calw biete ich alle Leistungen eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen an. Die Fahrt dauert von Sulz am Neckar ca. 50 Minuten – ich bin dennoch innerhalb der zugesagten 24 Stunden vor Ort.
Nach einem Unfall in Calw oder dem nördlichen Schwarzwald (Bad Wildbad, Herrenberg, Sindelfingen-Böblingen-Grenze) können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ich melde mich innerhalb von 60 Minuten und organisiere den Termin schnellstmöglich.
Planen Sie den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs in Calw? Ein professionelles Wertgutachten schützt Sie vor Fehlkäufen und schafft Transparenz über den tatsächlichen Marktwert.
Stand: April 2025
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ruslan Alizada, KFZ Gutachter Alizada, Danziger Weg 7, 72172 Sulz am Neckar und dem Auftraggeber über die Erstellung von Kraftfahrzeuggutachten. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Auftraggebers und Auftragsannahme durch den Auftragnehmer zustande.
Der Auftragnehmer erstellt Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der anerkannten Regelwerke (DAT, BVSK-Honorartabelle).
Das Honorar richtet sich nach den BVSK-Honorarempfehlungen. Bei Haftpflichtschäden wird das Honorar direkt gegenüber der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Privatliquidationen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) ohne Umsatzsteuer.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und macht das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich.
Das Gutachten wird für den vereinbarten Zweck erstellt. Weitergabe an Dritte ist nur im Rahmen der Schadensregulierung gestattet.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit.
Der Auftragnehmer bewahrt Gutachtenkopien 10 Jahre auf. Die Aufbewahrung erfolgt gemäß DSGVO.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist Sulz am Neckar.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.